Am 15.2.2019 gab es im Sächsischen Landtag eine Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf “ Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaaat Sachsen“ der Staatsregierung.
Die ANW Sachsen war in den Reihen der Experten durch Vorstandsmitglied Georg Lindner vertreten, der das Wesentliche nachstehend zusammengefasst hat:
Etwa 25 Landtagsabgeordenete des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft diskutierten nach Anhörung der Experten den Gesetzentwurf.
Im Wesentlichen geht es in dem Gesetzentwurf um die Anpassung der einschlägigen Paragraphen im Sächsischen Waldgesetz zur Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes an die Vorgaben des § 46 Bundeswaldgesetz, wonach fakultative staatliche Dienstleistungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern zukünftig nur mehr diskrimierungsfrei und nicht unter Gestehungskosten angeboten werden dürfen. Die Sächsische Privat- und Köperschaftswaldverordnung soll aufgehoben werden.
In den Ausführungen der ANW Sachsen wurde vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen aus den Sturm- und Dürreereignissen 2018 in Sachsen auf die Konsequenzen hingweisen. Mit Verlust eines flächendeckenden Angebots an Beratung und Betreuung geht die Präsenz von Sachsenforst im ländlichen Raum verloren und gerade der kleinstrukturierte Privatwald wird von den vorgesehenen Organisations- und Gesetzesänderungen besonders betroffen sein.
Welche Ersatzangebote an Dienstleistungen sich im Wettbewerb ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Die Risiken und Anforderungen an den Waldbesitz im Zuge des Klimawandels und wachsenden Ansprüchen der Gesellschaft nehmen zu.
Daher sollte der Körperschaftswald weiterhin besonders dem Allgemeinwohl dienen. Der Waldumbau, die Schaffung strukturreicher und stabiler Wälder braucht Professionalität bei Personal und Planung.
Die ANW Sachsen hat desweiteren gefordert, dass die Zukunftsaufgabe „Waldumbau“ ebenso ausdrücklich in der Präambel zum Sächsischen Waldgesetz verankert wird wie der Grundsatz „Wald vor Wild“.
Die ANW Sachsen forderte die Beibehaltung der Genehmigung von Kahlschlägen, aber bereits ab 1 ha. Desgleichen sollten die Zielsetzungen bzw. die Allgemeinwohlverpflichtung für den Körperschaftswald beibehalten werden, mit der Folge, dass die Erfüllung der Allgemeinwohlverpflichtungen direkt gefördert werden.
Die vorgesehene unentgeltliche Beratung und der unentgeltliche Wissenstransfer durch Sachsenforst bedarf einer Organisation, die flächendeckend und mit allen Dienstleistern angeboten wird.
Die entgeltliche Dienstleistung durch Sachsenforst ist diskrimierungsfrei anzubieten. Die zu erwartende Entgeltverordnung des Freistaates wird den Wettbewerb und dir geforderte Kooperation zwischen allen Akteuren massgeblich beeinflussen.
Ob der bäuerliche und kleinstrukturierte Privatwald ausreichend Beachtung und Motivation erfahren, wird sich durch die Angebote und Kapazitäten der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse bzw. deren Förderung erweisen.