Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020)

Am 30. August 2022 wurde die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft WuF/2020 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Festbeträge für die Waldumbauförderung und die Erstaufforstung wurden an höhere Kosten für Pflanzenmaterial, Saatgut und Zaunbau angepasst.
  • Im Sinne eines naturgemäßen Wirtschaftens wird die Pflege und Entwicklung von Naturverjüngung nun mit einer deutlich erhöhten Basisprämie gefördert.
  • Mit der Richtlinienänderung werden außerdem die Fördermöglichkeiten für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erweitert. Als neuer Fördergegenstand kommt die „Mitgliederinformation und -aktivierung“ hinzu. „Waldpflegeverträge“ sind nun auf Betriebe bis 100 Hektar ausweitbar und deren Förderfestbeträge wurden angehoben. Zudem wurde der Förderzeitraum für die „Professionalisierung“ (Aufwendungen für forstfachlich ausgebildetes Personal einschließlich Aufwand zur Erstellung eines Geschäftsplans) auf 5 Jahre erweitert.

Die aktualisierte Förderrichtlinie und Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind bald auf der Internetseite zur Forstförderung sowie direkt untenstehend zu finden.